Niedersachsen klar Logo

Zuständigkeiten

Das Amtsgericht Stolzenau nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.


Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Stolzenau finden Sie in Zimmer 3 im Erdgeschoss von Haus 2 (Neubau). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang helfen Ihnen gerne weiter.

Täglich (= montags bis freitags) unterstützen wir Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis.


Beratungshilfe

Beratungshilfe ist eine Form staatlicher Unterstützung, mit der in bestimmten Rechtsstreitigkeiten anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden können.

Beim Amtsgericht Stolzenau erhalten Sie Beratungshilfe bzw. einen Berechtigungsschein für eine Beratung beim Anwalt montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und denken Sie an Ihren Personalausweis.

Sie können auch einen schriftlichen Antrag stellen: Vordrucke erhalten Sie in der Wachtmeisterei des Amtsgerichts.

Falls Sie bereits anwaltlich beraten worden sind, kann Ihr Anwalt auch einen nachträglichen Antrag stellen.


Insolvenzgericht

Für die Bezirke der Amtsgerichte Diepholz, Nienburg, Sulingen, Syke und Stolzenau ist das Amtsgericht Syke zentral für Insolvenzangelegenheiten zuständig. Um zum Amtsgericht Syke zu gelangen, besuchen Sie bitte dessen Internetseite.

Weitere grundsätzliche Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.


Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, zur Beantragung eines Erbscheins und/oder zur Rückgabe eines im Amtsgericht Stolzenau verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05761 709-31, 05761 709-69 oder 05761/709-12. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.


Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsschutzanträgen, Versteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.

Das zentrale Vollstreckungsgericht Goslar ist erreichbar unter: 05321/68500

Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine (Immobiliarvollstreckung) können Sie im ZVG-Portal einsehen.

Beim Amtsgericht Stolzenau finden die Zwangsversteigerungstermine in der Regel mittwochs in Saal 2 statt. Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter der Nummer 05761 709-16.

Verkehrswertgutachten können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 €/Seite in Rechnung gestellt wird. Das Verkehrswertgutachten können Sie jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.


Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Registersachen

Seit dem 1. August 2005 ist das Amtsgericht Walsrode für die Führung des Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregisters im Landgerichts Bezirk Verden ausschließlich zuständig, somit auch für die Registersachen aus dem ursprünglichen Bezirk des Amtsgerichts Stolzenau.

Das Partnerschaftsregister für Niedersachsen wird seit dem 1. August .2005 zentral beim Amtsgericht Hannover geführt.

Das Güterrechtsregister führt jedes Amtsgericht für seinen Bezirk, dies befindet sich somit beim Amtsgericht Stolzenau. Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Registersachen und deren Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Mahnverfahren

Seit dem 01.09.1999 besteht das Zentrale Mahngericht Uelzen. Dort erfolgt zentralisiert die automatisierte Bearbeitung der Mahnsachen. Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Landesjustizportal

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln