Stand: 06.05.2021
Grußwort des Direktors
Herzlich willkommen auf der Homepage des Amtsgerichts Stolzenau.
Wir freuen uns, Sie bei Ihrem virtuellen Besuch im Amtsgericht Stolzenau begrüßen und Ihnen unser Haus und seine vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten vorstellen zu können.
Das traditionsreiche Amtsgericht Stolzenau ist 1852 als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet worden. Es umfasste das damalige Amt Stolzenau.
Aus dieser Zeit stammt noch das wunderschöne alte Fachwerkhaus. Inzwischen besteht das Gericht aus drei Gebäuden. Der Neubau mit zwei Sitzungssälen und Fahrstuhl ist vollständig barrierefrei.
Heute ist das Amtsgericht Stolzenau mit seinen zur Zeit 30 Mitarbeitern für über 46.000 Menschen aus dem südlichen Teil des Landkreises Nienburg aus der Gemeinde Steyerberg, der Samtgemeinde Mittelweser, der Samtgemeinde Uchte und der Gemeinde Rehburg-Loccum zuständig.
Es werden hier keineswegs nur Zivil-, Familien- und Strafurteile ausgesprochen, sondern im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung alle Aufgaben wahrgenommen, für die nach dem Gesetz ein Amtsgericht sachlich zuständig ist, so zum Beispiel wenn sie ein Grundstücksgeschäft tätigen, eine Betreuung oder einen Erbschein beantragen wollen.
Bitte beachten Sie die Spezialzuständigkeit in Mahn- und Insolvenzverfahren sowie für Registersachen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen, die für Sie hoffentlich nützlich sind und Ihnen helfen, den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Auf unserer Homepage finden Sie auch einen Überblick über Berufe und Ausbildungsarten in der Justiz und die Möglichkeit, ein Schülerpraktikum zu absolvieren.
Da sich unsere Internetpräsenz erst im Aufbau befindet, bitten wir um Verständnis, wenn noch Informationen fehlen.
Vielen Dank für Ihren Besuch und auf Wiedersehen.
Dr. Jörg Hagen Hennies
Direktor des Amtsgerichts