Kontakt

Sie haben eine allgemeine Frage?


INFOService der niedersächsischen Justiz

Sie haben eine allgemeine Frage zu einem justiziellen Thema, sind auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner in der Justiz oder benötigen eine Informationsbroschüre?

Dafür haben wir den INFOService für die niedersächischen Justiz eingerichtet!

Sie erreichen den INFOService telefonisch in der Zeit von montags bis freitags durchgehend von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter

0800 1112021

und darüber hinaus auch rund um die Uhr per E-Mail unter

infoservice@justiz.niedersachsen.de.

Weitere Informationen zum INFOService der niedersächsischen Justiz finden Sie hier.



Sie haben eine konkrete Frage zu einem hier anhängigen Verfahren oder möchten einen Termin vereinbaren?


Sie erreichen das Amtsgericht Stolzenau während der Öffnungszeiten wie folgt:

Telefon: 05761/709-0

Telefax: 05761/709-67

poststelle@amtsgericht-stolzenau.de


Hier finden Sie die einzelnen Durchwahlen des Amtsgerichts Stolzenau.


Wichtiger Hinweis:

Der Email-Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (0 57 61 / 709-67) oder auf dem Postweg - oder per EGVP (s.u.) - unbedingt erforderlich.


Elektronischer Rechtsverkehr:

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Stolzenau ist unter der Adresse

govello-1272464125928-000216077 zu erreichen.


Das besondere EGVP-Postfach des Grundbuchamtes ist unter der Adresse

DE.Justiz.e2d2fc43-4df2-49cf-9ab7-a8a1c59c2e22.0115 zu erreichen.


Anschrift:

Amtsgericht Stolzenau

Weserstr. 6-10

31592 Stolzenau


Wegbeschreibung:

Aus Richtung Norden kommend fahren Sie auf der B 441 bis zur Ampelkreuzung. Dort biegen Sie links ab in die Weserstraße. Das erste Gebäude auf der linken Seite ist das Amtsgericht Stolzenau.

Aus Richtung Süden kommend fahren Sie über Leese auf der B 441 bis zur Ampelkreuzung. Dort biegen Sie rechts ab in die Weserstraße. Das erste Gebäude auf der linken Seite ist das Amtsgericht Stolzenau.

Zur Routenplanung können Sie folgenden Link benutzen: Nds. JustizNavigator

Besucherparkplätze stehen vor dem Gericht zur Verfügung.

Weiter ist es möglich mit dem Zug über Minden oder Nienburg zum Bahnhof Leese zu fahren. Von dort aus erreichen Sie das Amtsgericht Stolzenau mit dem Bus oder einem Taxi.


Öffnungs- und Sprechzeiten:

Die allgemeinen Sprechzeiten beim Amtsgericht Stolzenau lauten:

Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstag von 14 Uhr bis 15.30 Uhr

Termine außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten sind nur nach Vereinbarung möglich.

Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden.


Die Sprechzeiten für Beratungshilfe / Erteilung von Berechtigungsscheinen lauten:

Montag / Dienstag / Donnerstag / Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr


Nachtbriefkasten:

Der Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Stolzenau befindet sich am Vordereingang des Hauptgebäudes (Neubau) Weserstr. 6.

Er ermöglicht die Feststellung, wann ein Schriftstück eingeworfen wurde. Das ist in allen Fällen wichtig, in denen Fristen eingehalten werden müssen. Fristen laufen am Ende eines Tages (24 Uhr) ab. Eine technische Vorrichtung im Nachtbriefkasten sortiert die Schriftstücke danach, ob sie vor oder nach Mitternacht eingeworfen werden.

Der Nachtbriefkasten ist auch per Rollstuhl erreichbar.


Bankverbindung:

Empfänger: Amtsgericht Stolzenau

IBAN: DE38 2505 0000 0106 0241 93

BIC: NOLADE2HXXX



Bitte beachten Sie:


Rechtsberatung darf durch Gerichte nicht gewährt werden.

Die Rechtsantragstelle darf nur Ihren Antrag protokollieren, Sie aber nicht rechtlich beraten.

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