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Informationen für Bietinteressenten

Allgemeine Hinweise zur Zwangsversteigerung

Sind Sie interessiert, ein Haus oder Grundstück zu ersteigern?
Hier finden Sie Hinweise, was bei einer Zwangsversteigerung zu beachten ist:

 Interessantes für Bieter

Hierüber erfahren Sie nicht nur Antworten auf häufige Fragen aus der Sicht eines Zwangsversteigerungs-Rechtspflegers sondern auch die Erklärung so mancher Fachbegriffe in diesen Verfahren.


Wenn Sie konkret beim Amtsgericht Stolzenau eine Immobilie ersteigern möchten, beachten Sie bitte, dass im Versteigerungstermin vom Gläubiger Bietsicherheit verlangt werden kann. Diese müsste dann sofort wie folgt erbracht werden:


  • durch Überweisung vom Konto des Bietinteressenten auf das Konto des Amtsgerichts Stolzenau bei der NORD/LB, IBAN: DE38 2505 0000 0106 0241 93, BIC: NOLADE2HXXX -, und zwar so rechtzeitig (ca. 10 Tage vor dem Versteigerungstermin), das dem Gericht am Tage des Versteigerungstermins der Zahlungsnachweis vorliegt.
    Dabei ist als Verwendungszweck das Aktenzeichen des Gerichts anzugeben
    NZS K ....../.......
    Stichwort: Sicherheitsleistung

  • durch die Übergabe eines Bundesbankschecks (bestätigter LZB-Scheck) oder eines bankgezeichneten Verrechnungsschecks i. S. § 69 Abs. 2 ZVG, wenn diese frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt und im Inland zahlbar sind.

  • durch die Übergabe einer unbefristeten, unbedingten, selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung eines Kreditinstituts i. S. § 69 Abs. 2 ZVG, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist.


    Nicht zulässig sind: Kreditkarte, EC-Karte, Sparbuch, Wertgegenstände, Gold, Schmuck ...

  • Sicherheitsleistung durch Übergabe von Bargeld ist gesetzlich ausgeschlossen!!!


Straßenschild mit Aufschrift Zuschlagstraße   Bildrechte: MJ Niedersachsen

Zuschlagstraße

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2006
zuletzt aktualisiert am:
06.05.2021

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