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Gerichtsvollzieher

Hinweis für die Erreichbarkeit der Gerichtsvollzieher/Innen:

Aufträge an die Gerichtsvollzieher sollten stets über die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle eingereicht werden.

Die Anschrift der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle für den Amtsgerichtsbezirk Stolzenau lautet:

Amtsgericht Stolzenau
- Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle -
Postfach 11 42
31586 Stolzenau

Die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle leitet die Aufträge an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher / die zuständige Gerichtsvollzieherin weiter. Eilsachen sollten nur direkt an die Gerichtsvollzieher/In übersandt werden, wenn diese vorher telefonisch angekündigt wurden.

Sollten Sie einen zuständigen Gerichtsvollzieher nicht erreichen können, wenden Sie sich bitte an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle (Wachtmeisterei - Zimmer 1 Haus 2) unter der Telefonnummer 0 57 61 / 709-0.



Bezirk I: OGV´in Wiedelmann


Örtliche Zuständigkeit:

Tel.: 0151 / 51 08 47 71

Fax: Amtsgericht Stolzenau 0 57 61 / 709-67

Email: Wiedelmann@gvjustiz.de

Büroanschrift: Sünkenberg 35, 31592 Stolzenau

Sprechstunden im Büro:

Mittwochs 8.45 - 9.45 Uhr und 10.45 - 11.45 Uhr

Gemeinde Steyerberg mit Ortsteilen Wellie, Sehnsen Bruchhagen, Deblinghausen, Düdinghausen, Sarninghausen, Voigtei

Gemeinde Rehburg-Loccum mit Ortsteilen Münchehagen, Stadt Rehburg, Winzlar, Bad Rehburg und Loccum

Gemeinde Stolzenau mit Ortsteilen Holzhausen, Anemolter, Diethe, Frestorf, Hibben, Müsleringen, Nendorf und Schinna

Aus der Gemeinde Uchte die Ortsteile Darlaten, Hoysinghausen und Woltringhausen

Gemeinde Leese mit Ortsteil Hahnenberg

Bezirk II: GV´in Zell

Örtliche Zuständigkeit:

Tel.: 0172 / 52 99 747

Fax: Amtsgericht Stolzenau 0 57 61 / 709-67

Email: zell@gerichtsvollzieher.de

Büroanschrift: Sünkenberg 35, 31592 Stolzenau

Sprechstunden im Büro:

Dienstags 9 - 10 Uhr und 10.30 - 11.30 Uhr

Aus der Gemeinde Uchte die Ortsteile Uchte, Lohhof und Höfen

Gemeinde Warmsen mit Ortsteilen Bohnhorst, Brüninghorstedt, Großenvörde und Sapelloh

Gemeinde Diepenau mit Ortsteilen Nordel, Essern und Steinbrink

Gemeinde Estorf mit Ortsteil Leeseringen

Gemeinde Husum mit Ortsteilen Bolsehle, Groß-Varlingen und Schessinghausen

Gemeinde Landesbergen mit Ortsteilen Brokeloh und Heidhausen

Gemeinde Raddestorf mit Ortsteilen Huddestorf, Harrienstedt, Jenhorst und Kleinenheerse

Stand: 08.02.2023

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