Gerichtsvollzieher
Hinweis für die Erreichbarkeit der Gerichtsvollzieher/Innen:
Aufträge an die Gerichtsvollzieher sollten stets über die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle eingereicht werden.
Die Anschrift der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle für den Amtsgerichtsbezirk Stolzenau lautet:
Amtsgericht Stolzenau
- Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle -
Postfach 11 42
31586 Stolzenau
Die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle leitet die Aufträge an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher / die zuständige Gerichtsvollzieherin weiter. Eilsachen sollten nur direkt an die Gerichtsvollzieher/In übersandt werden, wenn diese vorher telefonisch angekündigt wurden.
Sollten Sie einen zuständigen Gerichtsvollzieher nicht erreichen können, wenden Sie sich bitte an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle (Wachtmeisterei - Zimmer 1 Haus 2) unter der Telefonnummer 0 57 61 / 709-0.
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Tel.: 0151 / 51 08 47 71 Fax: Amtsgericht Stolzenau 0 57 61 / 709-67 Email: gerichtsvollzieherinwiedelmann@gmail.com Büroanschrift: Sünkenberg 35, 31592 Stolzenau Sprechstunden im Büro: Mittwochs 8.45 - 9.45 Uhr und 10.45 - 11.45 Uhr |
Gemeinde Steyerberg mit Ortsteilen Wellie, Sehnsen Bruchhagen, Deblinghausen, Düdinghausen, Sarninghausen, Voigtei Gemeinde Rehburg-Loccum mit Ortsteilen Münchehagen, Stadt Rehburg, Winzlar, Bad Rehburg und Loccum Gemeinde Stolzenau mit Ortsteilen Holzhausen, Anemolter, Diethe, Frestorf, Hibben, Müsleringen, Nendorf und Schinna Aus der Gemeinde Uchte die Ortsteile Darlaten, Hoysinghausen und Woltringhausen Gemeinde Leese mit Ortsteil Hahnenberg |
Bezirk II: GV´in Zell |
Örtliche Zuständigkeit: |
Tel.: 0172 / 52 99 747 Fax: Amtsgericht Stolzenau 0 57 61 / 709-67 Email: zell@gerichtsvollzieher.de Büroanschrift: Sünkenberg 35, 31592 Stolzenau Sprechstunden im Büro: Dienstags 9 - 10 Uhr und 10.30 - 11.30 Uhr |
Aus der Gemeinde Uchte die Ortsteile Uchte, Lohhof und Höfen Gemeinde Warmsen mit Ortsteilen Bohnhorst, Brüninghorstedt, Großenvörde und Sapelloh Gemeinde Diepenau mit Ortsteilen Nordel, Essern und Steinbrink Gemeinde Estorf mit Ortsteil Leeseringen Gemeinde Husum mit Ortsteilen Bolsehle, Groß-Varlingen und Schessinghausen Gemeinde Landesbergen mit Ortsteilen Brokeloh und Heidhausen Gemeinde Raddestorf mit Ortsteilen Huddestorf, Harrienstedt, Jenhorst und Kleinenheerse |
Stand: 08.02.2023
Stand: 24.02.2022