Eingeschränkte Erreichbarkeit der Grundbuch- und Nachlassabteilung
Aufgrund der Einführung der elektronischen Akte ist die Grundbuch- und Nachlassabteilung für Rechtssuchende täglich nur noch im Zeitraum von 11.00 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Spontane Termine in der Grundbuch- und Nachlassabteilung können bis auf Weiteres nicht gewährt werden.
Ein Termin ist innerhalb der vorgenannten Sprechzeit telefonisch zu vereinbaren.
Rechtssuchende werden gebeten, sich für die Erteilung eines Erbscheins oder eine Erbausschlagung ggf. an einen Notar zu wenden.